Disziplinarwesen
Die Schulleitung kann bei unentschuldigten Absenzen und anderen Verstössen Disziplinarmassnahmen ergreifen. Sie sind im Disziplinarreglement des Kantons Zürich festgehalten. Das Reglement ist im Absenzenheft abgedruckt.
Die Schulleitung kann bei unentschuldigten Absenzen und anderen Verstössen Disziplinarmassnahmen ergreifen. Sie sind im Disziplinarreglement des Kantons Zürich festgehalten. Das Reglement ist im Absenzenheft abgedruckt.