Berufsfachschule

All­ge­mein­bil­dung

Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) vermittelt grundlegende Kompetenzen aus dem gesellschaftlichen und privaten Lebenskontext.

Der ABU beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.

Im ABU können die Lernenden Basiskompetenzen erwerben, um einen Beruf zu erlernen. Der Kern des ABU ist die Förderung der sprachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen sowie der Aufbau von Sachkompetenz.

Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht. Er muss von allen Lernenden besucht werden, welche nicht eine BMS besuchen oder auf Grund einer bereits absolvierten Lehre einen Abschluss in ABU aufweisen. Der ABU  richtet sich nach dem BBT-Reglement, welches in einen Schullehrplan umgesetzt wurde.

Schulunterricht

Lektionentafel

Der Unterricht umfasst 3 Lektionen pro Woche mit den Fachbereichen Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges). In diesen beiden Fächern wird pro Semester je eine Note erteilt. Die einzelnen Semesterthemen sind aus dem Schullehrplan ersichtlich, der BZZ-intern erarbeitet wurde.

Im zweitletzten Semester der Ausbildung erfolgt keine ABU Erfahrungsnote, da in diesem die Vertiefungsarbeit erstellt wird.

Exkursionen

In der Regel findet pro Schuljahr mindestens eine Exkursion statt: Museum, Besuch im Bundeshaus oder fachliche Veranstaltung.

Lesungen

Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:

  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung
  • Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Gesellschaft und Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges)

Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Noten-Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.

Weiterführende Informationen zum QV

Vertiefungsarbeit (VA)

Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem Intranet.

Die Note der Vertiefungsarbeit setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Dokumention (Produkt)
  • Journal
  • Präsentation

Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.

Schlussprüfung

Ausgewählte Aspekte aus den Fachbereichen Gesellschaft und Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges) werden an einer Schlussprüfung geprüft. Es gibt für beide Fachbereiche eine gemeinsame Note.

Schullehrplan

Rechtsgrundlagen

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