Berufsfachschule

All­ge­mein­bil­dung

Der allgemein bildende Unterricht (ABU) vermittelt grundlegende Kompetenzen aus dem gesellschaftlichen und privaten Lebenskontext.

Der ABU beschäftigt sich mit Themen aus dem Alltag der Gesellschaft und der Politik. Er schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur.

Im ABU können die Lernenden Basiskompetenzen erwerben, um einen Beruf zu erlernen. Der ABU bietet die Möglichkeit, Defizite im Bereich der Sprachkompetenzen und weiteren persönlichen, sozialen oder methodischen Kompetenzen aufzuarbeiten.

Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht. Er muss von allen Lernenden besucht werden, welche nicht eine BMS besuchen oder auf Grund einer Zweitlehre bereits einen Abschluss in ABU aufweisen. Der ABU  richtet sich nach dem BBT-Reglement, welches in einen Schullehrplan umgesetzt wurde.

Schulunterricht

Lektionentafel

Der Unterricht umfasst in drei Wochen-Lektionen offiziell zwei Fachbereiche: Gesellschaft (G) und Sprache-Kommunikation (S-K). In diesen beiden Fächern wird pro Semester je eine Note erteilt. Die einzelnen Semesterthemen sind aus dem Schullehrplan ersichtlich, der BZZ-intern erarbeitet wurde.

Im zweitletzten Semester erfolgt keine ABU Erfahrungsnote, da dann die Vertiefungsarbeit erstellt wird.

Exkursionen

In der Regel findet pro Jahr mindestens eine Exkursion statt. Das kann ein Museum, ein Besuch im Bundeshaus oder eine Veranstaltung mit einem Fach-Kollegen zusammen sein.

Lesungen

Einmal in den drei oder vier Jahren ABU-Unterricht soll eine Klassenlektüre mit anschliessender Lesung des Autors stattfinden.

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:

  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung
  • Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Gesellschaft und Sprache/Kommunikation

Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.

Weiterführende Informationen zum QV

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem internen Portal.

Die Note der Vertiefungsarbeit setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Dokumention (Produkt)
  • Journal
  • Präsentation

Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.

Schlussprüfung

Ausgewählte Aspekte aus den Fachbereichen Gesellschaft und Sprache/Kommunikation werden an einer Schlussprüfung geprüft. Es gibt für beide Fachbereiche eine gemeinsame Note.

Schullehrplan

Rechtsgrundlagen

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