Berufsfachschule

QV All­ge­mein­bil­dung

Informationen zum Qualifikationsverfahren

Allgemeine Informationen

Der ABU unterstützt die Auszubildenden jenseits der Berufsfächer, eine eigenständige Persönlichkeit zu werden, ihr Potential wahrzunehmen und zu entfalten. Der ABU schafft Orientierungspunkte für das spätere Leben in der Arbeitswelt, Familie, Politik und Kultur. Im ABU kann der Auszubildende Basiskompetenzen erwerben, um einen Beruf zu erlernen. Der ABU bietet die Möglichkeit, Defizite im Bereich der Sprachkompetenzen und weiteren persönlichen, sozialen oder methodischen Kompetenzen aufzuarbeiten

Der Unterricht in Allgemeinbildung ist Pflicht. Er muss von allen Lernenden besucht werden, welche nicht eine BMS besuchen oder auf Grund einer Zweitlehre bereits einen Abschluss in ABU aufweisen.

Der ABU  richtet sich nach dem BBT-Reglement, welches in einen Schullehrplan umgesetzt wurde.

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:

  • Vertiefungsarbeit
  • Schlussprüfung
  • Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Gesellschaft undSprache/Kommunikation

Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.

Vertiefungsarbeit (VA)

Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem internen Portal.

Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche Präsentation und ein kurzes Prüfungsgespräch. Alle drei Bereiche ergeben zusammen eine Note.

Schlussprüfung (SP)

Ausgewählte Aspekte aus den Fachbereichen Gesellschaft und Sprache/Kommunikationwerden an einer Schlussprüfung geprüft. Es gibt für beide Fachbereiche eine gemeinsame Note.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich.

Rechtsgrundlagen

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