Berufsfachschule

AGBs | GTC

Geschäftsbedingungen | General Terms And Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsangebote

Anmeldung

Ihre Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und ist verbindlich.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und wird in der Reihenfolge des Eingangs ­berücksichtigt. Das Mindestalter für Kurse ist 18 Jahre (Ausnahme Tastaturschreiben).

Abmeldung bei Kursen und Lehrgängen

Eine Abmeldung muss schriftlich per eingeschriebenen Brief oder E-Mail (weiterbildung@bzz.ch) an unser Sekretariat erfolgen. Eine per Mail gesendete Abmeldung ist dann gültig, wenn das BZZ den Eingang der E-Mail bestätigt. Die Abmeldung löst je nach Zeitpunkt folgende Kosten aus:

  • bis vier Wochen vor Kursbeginn erlassen wir die Zahlung des Kursgeldes.
  • bis 10 Tage vor Beginn des Kurses verrechnen wir 50% des Kursgeldes.
  • weniger als 10 Tage vor Kursbeginn und nach Kursstart stellen wir 100% der Kurskosten in Rechnung.

Als Zeitpunkt des Rücktritts (der Abmeldung vom Kurs) gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens an unserem Bildungszentrum. In Härtefällen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und nach Einreichung eines schriftlichen Gesuchs das Kursgeld anteilsmässig mittels einer Gutschrift für Kurse am BZZ erstattet werden.

Kursbestätigung / Rechnung

Den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir Ihnen unmittelbar nach Erhalt. Bis eine Woche vor Kursbeginn erhalten Sie die definitive Kursbestätigung mit der Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen fällig.

Ratenzahlungen sind bis maximal zwei Raten pro Semester möglich. Der Zuschlag bei Ratenzahlung beträgt CHF 50.– pro Rate.

Wird das Kursgeld trotz wiederholter Aufforderung nicht bezahlt, führt dies bei Lehrgängen zu einem Ausschluss vom Unterricht bis die Zahlung erfolgt ist.

Standardkurs in Kleingruppe

Kurse oder Lehrgänge mit 10 Teilnehmenden oder weniger werden als Kleingruppe geführt. Die Lektionszahl wird bei diesen Kursen um einen Viertel gekürzt.

Lehrmittel

Lehrmittel sind bei Informatikkursen und Seminaren inbegriffen. Bei Business- und Sprachkursen sind die Lehrmittel in der Regel nicht im Kurspreis enthalten.

Abmeldung aus laufendem Lehrgang

Wird ein Lehrgang abgebrochen, ist ein Wiedereinstieg zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sofern der betreffende Lehrgang angeboten wird. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.

Bei einem Rücktritt nach Beginn der Weiterbildung werden die Kosten für das Bildungsangebot nicht zurückerstattet oder sie sind zur Zahlung fällig. Nichteinzahlung der Kosten für das Bildungsangebot gilt nicht als Abmeldung.

Ein Rücktritt aus einem laufenden Bildungsangebot das mehr als zwei Semester dauert, kann per Ende eines Semesters erfolgen. Er muss mit eingeschriebenem Brief der Administration mindestens 30 Wochentage vor Semesterende mitgeteilt werden. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet.

Unterrichtsausfall
Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch das BZZ oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Die Erstattung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, wird wegbedungen. Eine Rückerstattung für ausgefallene Lektionen wird nicht gewährt.

Durch Teilnehmende versäumte oder aufgrund behördlicher Massnahmen ausgefallene Lektionen können nicht nachgeholt werden. Aufgrund von versäumten Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von Kosten.

Erfolgt aufgrund behördlichen Massnahmen eine Umstellung im Kursbetrieb auf Fernunterricht, wird die Anwesenheit der Kursteilnehmenden analog des Präsenzunterrichts erfasst. Eine Umstellung auf Fernunterricht wird dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Es können keine Ansprüche für Kursgeldrückerstattung oder Kursgeldreduktion geltend gemacht werden. Das BZZ ist bemüht, die Kursteilnehmenden bestmöglich bei der Umstellung auf Fernunterricht zu unterstützen.

Vertragsauflösung durch das BZZ
Aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung, Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Abmahnung, grobes Fehlverhalten des Teilnehmers) behält sich das BZZ vor, einen Teilnehmer per sofort vom Kurs auszuschliessen. Die Semester-/Kursgebühr für das entsprechende Bildungsangebot ist in diesem Fall trotzdem geschuldet.

Kursgeldreduktionen

Lernende mit Wohnsitz im Kanton Zürich (Oberstufe, Mittelschule, Lehre), können eine Kursgeldreduktion für Tastaturschreibkurse beantragen. Mitglieder der Kaufmännischen Vereine wenden sich direkt an ihre Sektion betreffend einer Kurskostenbeteiligung.

Zürich, 20.12.2021

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