Absenzen
Als Absenzen gelten das Fernbleiben vom Unterricht sowie Verspätungen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts. Mögliche Entschuldigungsgründe sind im Disziplinarreglement aufgeführt.
Alle Absenzen sind innert 4 Wochen im elektronischen Absenzensystem zu entschuldigen.
Voraussehbare Absenzen müssen spätestens 14 Tage im Voraus mit einem Dispensationsgesuch unter Angabe eines geltenden Grundes und ausreichenden Beilagen beim Sekretariat/Information eingereicht werden.
Hausordnung und ICT Nutzungsordnung
Das Zusammenleben im Schulhaus regelt die Hausordnung.
Disziplinarmassnahmen
Die Schulleitung kann bei unentschuldigten Absenzen und anderen Verstössen Disziplinarmassnahmen ergreifen. Sie sind im Disziplinarreglement des Kantons Zürich festgehalten.