Berufsfachschule

Dis­zi­pli­nar­we­sen

Der Besuch des Berufsfachschulunterrichtes ist am Bildungszentrum Zürichsee wie an allen kantonalen Berufsfachschulen obligatorisch. Es gelten Regeln für das Verhalten in der Schulgemeinschaft. Die Schulleitung kann Disziplinarmassnahmen ergreifen.

Absenzen

Als Absenzen gelten das Fernbleiben vom Unterricht sowie Verspätungen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts. Mögliche Entschuldigungsgründe sind im Disziplinarreglement aufgeführt.
Alle Absenzen sind innert 4 Wochen im elektronischen Absenzensystem zu entschuldigen.
Voraussehbare Absenzen müssen spätestens 14 Tage im Voraus mit einem Dispensationsgesuch unter Angabe eines geltenden Grundes und ausreichenden Beilagen beim Sekretariat/Information eingereicht werden.

Dispensationsgesuch online einreichen

 

Disziplinarmassnahmen

Die Schulleitung kann bei unentschuldigten Absenzen und anderen Verstössen Disziplinarmassnahmen ergreifen. Sie sind im Disziplinarreglement des Kantons Zürich festgehalten.

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