Absenzen
Als Absenzen gelten das Fernbleiben vom Unterricht sowie Verspätungen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts. Mögliche Entschuldigungsgründe sind im Disziplinarreglement aufgeführt.
Alle Absenzen sind innert 4 Wochen im elektronischen Absenzensystem zu entschuldigen.
Voraussehbare Absenzen müssen spätestens 14 Tage im Voraus mit einem Dispensationsgesuch unter Angabe eines geltenden Grundes und ausreichenden Beilagen beim Sekretariat/Information eingereicht werden.
Dispensationsgesuch online einreichen
Disziplinarmassnahmen
Die Schulleitung kann bei unentschuldigten Absenzen und anderen Verstössen Disziplinarmassnahmen ergreifen. Sie sind im Disziplinarreglement des Kantons Zürich festgehalten.