Während einem Sprachaufenthalt erweitern die Lernenden ihre Sprachkenntnisse in dem sie in direkten Kontakt mit der Landessprache, Land und Leuten treten.
Fremdsprachaufenthalte dauern in der Regel 14 Tage.
Bei den Daten wird auf den optimalen Zeitpunkt im Hinblick auf das Qualifikationsverfahren (LAP) und die Termine der internationalen Prüfungen Rücksicht genommen.
Lehrbetriebe, Lernende und Eltern werden frühzeitig über einen Sprachaufenthalt informiert.
Für folgende Berufe ist der Sprachaufenthalt obligatorisch:
- Kauffrau/-mann mit BMS
- Informatiker/innen mit BMS
- Mediamatiker/innen mit BMS
Im E- und im B-Profil ist der Auslandaufenthalt freiwillig, wird jedoch von der Schule empfohlen.
Rückvergütung
Bei den Profilen B, E und BMS in der kaufmännischen Ausbildung zahlt die Schule CHF 700.00 an den Sprachaufenthalt, wenn der Lehrbetrieb den Lehrfirmenbeitrag regelmässig einzahlt.
Der Lernende/die Lernende kann das Formular im Intranet herunterladen und mit den verlangten Beilagen in den Sekretariaten einreichen.
Die Rückvergütung wird nur während der Lehrzeit erstattet.
Bei Fragen helfen die Sekretariate in Horgen und in Stäfa weiter.
Termine
England
Kauffrau/-mann mit BMS | 3. Lehrjahr |
Informatiker/innen mit BMS | 4. Lehrjahr |
Mediamatiker/innen mit BMS | 4. Lehrjahr |
E-Profil mit EFZ | 2. Lehrjahr |
B-Profil mit EFZ | 3. Lehrjahr |
Mediamatiker/innen mit EFZ | 4. Lehrjahr |
Frankreich
Kauffrau/-mann mit BMS | 2. Lehrjahr |
Informatiker/innen mit BMS | 3. Lehrjahr |
Mediamatiker/innen mit BMS | 3. Lehrjahr |
E-Profil mit EFZ | 1. Lehrjahr |
Mediamatiker/innen mit EFZ | 2. Lehrjahr |
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