In den Profilen E und B und BMS besteht die Möglichkeit, das Qualifikationsverfahren durch den Abschluss eines offiziellen Sprachzertifikates zu ersetzen.
Die erreichte Punktezahl wird nach einer vom SBFI eidgenössisch festgelegten Tabelle umgerechnet.
Notenrechner Sprachzertifikate
Die Lernenden müssen sich im Laufe des QV-Jahres entscheiden, ob sie die Abschlussprüfung absolvieren oder das Sprachzertifikat anrechnen lassen möchten.
Der Abschluss eines Sprachzertifikates befreit nicht vom Berufsschulunterricht. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Lernende/ein Lernender teilweise vom Unterricht dispensiert werden.