Berufsfachschule

Sprach­zer­ti­fi­ka­te

Berufsbildung (Grundbildung)

In den Profilen E und B und BMS besteht die Möglichkeit, das Qualifikationsverfahren durch den Abschluss eines offiziellen Sprachzertifikates zu ersetzen.

Die erreichte Punktezahl wird nach einer vom SBFI eidgenössisch festgelegten Tabelle umgerechnet.

Umrechnungstabelle Französisch

Umrechnungstabelle Englisch

Notenrechner Sprachzertifikate

Die Lernenden müssen sich im Laufe des QV-Jahres entscheiden, ob sie die Abschlussprüfung absolvieren oder das Sprachzertifikat anrechnen lassen möchten.

Der Abschluss eines Sprachzertifikates befreit nicht vom Berufsschulunterricht. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Lernende/ein Lernender teilweise vom Unterricht dispensiert werden.

 

Rückvergütung

Bei den Profilen B, E und BMS in der kaufmännischen Ausbildung zahlt die Schule CHF 110.00 an jedes Sprachzertifikat, wenn der Lehrbetrieb den Lehrfirmenbeitrag regelmässig einzahlt.

Der Lernende/die Lernende kann das Formular im Intranet herunterladen und mit den verlangten Beilagen in den Sekretariaten einreichen.

Die Rückvergütung wird nur während der Lehrzeit erstattet.

Bei Fragen helfen die Sekretariate in Horgen und in Stäfa weiter.

Unterlagen

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