COVID: Update vom 25. Juni 2021
Grundbildung: Für die Lernenden und Mitarbeitenden am BZZ gilt in den Schulräumen und im Schulgebäude keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske ist für diese Personen freiwillig.
Weiterbildung: Limitierung für die Anzahl Personen im Schulzimmer nicht mehr. Die Maskenpflicht besteht nur noch im Unterricht. Ob und wann der Kurs oder Lehrgang im Präsenzunterricht stattfindet, erfahren Sie direkt von der Lehrperson oder Lehrgangsleitung.
Detailinformationen auf unserer COVID-Informationsseite
25.06.2021