Berufsfachschule

«Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kurs­kos­ten»

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Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird künftig vom Bund finanziell unterstützt. Rémy Hübschi vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erklärt das neue Finanzierungsmodell.

Veröffentlicht am 17. April 2018 von Michael Bissig

Der Bund gibt mehr Geld für die höhere Berufsbildung aus. Wieso?
Weil die Schweiz mehr hoch qualifizierte Fachkräfte braucht. Die höhere Berufsbildung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie vermittelt Wissen und Kompetenzen, die nahe an den Bedürfnissen der Praxis sind. Zudem will der Bund mehr Gerechtigkeit auf der tertiären Bildungsstufe schaffen. Im Vergleich zu den Hochschulen erhält die höhere Berufsbildung wenig öffentliche Mittel.

Neu werden Berufsleute finanziell unterstützt, die sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Was sind eidgenössische Prüfungen?
Dazu zählen die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister oder die Informatikerin zur ICT-Managerin.

Zur höheren Berufsbildung zählen auch die höheren Fachschulen. Profitieren Absolvierende dieser Bildungsgänge ebenfalls vom neuen Finanzierungsmodell?
Nein. Für die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge der höheren Fachschulen haben die Kantone eine flächendeckende Finanzierungslösung umgesetzt. Es geht also nur um Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Eingeführt wird eine sogenannte Subjektfinanzierung. Was heisst das?
Das Geld geht an die Absolvierenden. Es werden also keine Kursanbieter subventioniert. Damit stärken wir den Wettbewerb: Die Anbieter müssen sich gegenüber den Nachfragern profilieren. Wir schliessen keine Leistungsvereinbarungen mit Anbietern ab und machen keine Qualitätskontrollen. Letzteres regelt der Markt.

Welche Voraussetzungen müssen Absolvierende erfüllen, um Bundesbeiträge zu erhalten?
Sie müssen Kurse absolvieren, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI gemeldet sind, die Kursgebühren selber bezahlen und zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wichtig: Der Anspruch auf Unterstützung besteht erst, nachdem die Prüfung abgelegt worden ist. Auch wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann seinen Anspruch geltend machen.

Mit wie viel Geld können die Absolvierenden rechnen?
Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren bis zu einem Maximalbetrag. Bei der Berufsprüfung beträgt er 9500, bei der höheren Fachprüfung 10’500 Franken.

 Die Bundesbeiträge gibt es erst nach der Prüfung, die Kursgebühren fallen aber vorher an. Was machen Leute, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht so lange warten können?
Wer pro Jahr weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt, kann bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen, jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken. Wird die Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgelegt, muss das Geld zurückbezahlt werden. Neben dieser Bundeslösung gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. So sind die Berufsverbände und die Arbeitgeber gefordert, Finanzierungslösungen zu schaffen. Die Kantone können Darlehen sprechen.

Bisher haben viele Arbeitgeber ihre Angestellten bei der Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen unterstützt. Wälzt die Wirtschaft diese Kosten jetzt auf den Bund ab?
Hoffentlich nicht. Die neue Finanzierung hat ein klares Ziel: Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Wir erwarten daher, dass sich die Arbeitgeber wie bisher engagieren und sich an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligt oder sie zeitlich entlasten – im Sinne der Talentförderung und der Mitarbeiterbindung. Sonst verpufft der Effekt.

Rémy Hübschi leitet beim SBFI die Abteilung Höhere Berufsbildung.
«Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen», sagt Rémy Hübschi vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Ab wann gilt die neue Finanzierung für eidgenössische Prüfungen?

Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegt und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann Bundesbeiträge beantragen. Achtung: Der Kurs darf nicht von kantonalen Subventionen profitiert haben. Wer zur Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Kurskosten bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen. Am BZZ sind dies alle Fachausweislehrgänge wie zum Beispiel Technischer Kaufmann oder Marketing- und Verkaufsfachleute
  2. Die/der Absolvierende muss den Kurs bezahlen (Rechnung und Zahlungsbestätigung der Kursanbieter auf entsprechenden Namen ausgestellt).
  3. Die/der Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  4. Die/der Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells, zu den Beitragsvoraussetzungen und zum Antragsprozess unter: www.sbfi.admin.ch/absolvierende

Quelle: SBFI 2017/2018

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